Eisenhüttenschlacke: Nebenprodukt laut Gutachten
Das 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt in Paragraf 4 Kriterien für Nebenprodukte fest. Um diesen Status für Eisenhüttenschlacken zu bestätigen, hat das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.