Kamin- und Kachelöfen, die mit Holz beheizt werden, verbreiten wohlige Wärme und Gemütlichkeit. Sie sind jedoch auch eine bedeutende Quelle für Feinstaub und andere Schadstoffe wie bestimmte Kohlenwasserstoffe. Bis zum Ende dieses Jahres müssen sie deshalb entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden oder anhand einer Prüfbescheinigung nachweisen, dass sie die strengen Schadstoffauflagen erfüllen.
Die Höhe der Feinstaubemissionen von Kamin- und Kachelöfen hängt von Faktoren ab wie Art, Alter und Wartungszustand der Anlage, Art der Befeuerung und Qualität des genutzten Holzes. In Deutschland gibt es (Stand 2018) laut Umweltbundesamt rund 13 Millionen Gasheizkessel, 5,4 Millionen Ölheizkessel sowie eine Million Heizkessel für feste Brennstoffe, die ein ganzes Haus oder die komplette Wohnung mit Wärme versorgen. Hinzu kommen etwa 11,3 Millionen sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin-, Kachel- und Pelletöfen. Angesichts steigender Öl- und Gaspreise erfreuen sich Letztere jedoch immer größerer Beliebtheit. Mit der Folge, dass dadurch auch die Emissionen von Staub- und Feinstaub weiter zunehmen. 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Hauptverursacher sind ältere Anlagen, die bei gleichem Brennstoffeinsatz um ein Vielfaches höhere Emissionen verursachen als moderne Anlagen.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) für Einzelraumfeuerungsanlagen von 2010 novelliert. Durch Vorgaben zu neuen Anlagengenerationen, Sanierungsregelungen und -fristen für bestehende 2 Anlagen sowie anspruchsvollen Mindestwirkungsgraden soll die Stufe 2 der BImSchV für Kaminöfen die Feinstaub- und Schadstoffemissionen weiter verringern. Stichtag für die Filterpflicht und drohende Zwangsstillegung ist der 31.12.2024.
Feinstaubfilter für Kaminöfen – auch aus Edelstahl
Ab dem Jahr 2025 gelten folgende Grenzwerte für Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden: Fortan dürfen sie maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid sowie höchstens 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas emittieren. Kaminöfen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen bis Ende 2024 entweder mit Filtern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Kaminöfen, die nach dem Jahr 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen in der Regel die strengeren Vorgaben der novellierten BImSchV-Kaminofen-Verordnung. Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ist jedoch auch hier notwendig und muss dem Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau vorgelegt werden. Bei vielen Öfen weist ein Schild an der Anlage diese Typenprüfung nach. Alternativ kann man beim Hersteller eine Typenbescheinigung anfordern, die die Einhaltung der neuen Grenzwerte bestätigt, oder den zuständigen Schornsteinfeger um eine Einzelmessung bitten. Alle Anlagen, die diese Anforderungen erfüllen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Im Rahmen der allgemeinen Feuerstättenschau überprüft der Schornsteinfeger allerdings alle drei bis vier Jahre, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt werden und die Qualität des eingesetzten Brennstoffs den Vorgaben entspricht.
Mit Blick auf die Umweltbelastung wird auch für Öfen, bei denen das Nachrüsten eines Staubabscheiders gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ein Filtereinbau empfohlen. Feinstaubfilter für Kaminöfen werden in passive und aktive Filter unterschieden. Katalysatoren aus Metall oder Keramik sind passive Filter, da sie Staubpartikel nicht abscheiden. Sie wandeln die Abgase durch Katalyse um. Zugleich setzen sich die Feinstaubpartikel auf der Oberfläche des heißen Katalysators ab und verbrennen dort. Ist der Katalysator jedoch nicht heiß genug, kann er durch die Partikel verblocken.
Um dies zu verhindern, muss der Filter während der Heizperiode gereinigt werden und die Filterkassette alle paar Jahre ausgetauscht werden. Staubabscheider sind aktive Feinstaubfilter, die bis zu 90 Prozent des Feinstaubs zurückhalten, jedoch kein Abgas filtern. Die Staubpartikel werden im Rauch elektrostatisch aufgeladen und haften dadurch an der Rohrinnenwand an. Da der Einbau eines Staubabscheiders als Änderung der gesamten Anlage gilt, muss er von einem Fachbetrieb vorgenommen und gegebenenfalls durch den Schornsteinfeger geprüft werden. Bei beiden Filterarten bestehen zentrale Komponenten aus Edelstahl Rostfrei. Ob Abdeckung, Befestigungskonsole, Verbindungsrohr-+ oder auch die 1,5 Meter lange Elektrode bei aktiven Staubabscheidern: Für die Verarbeitung von Edelstahl spricht seine dauerhafte Korrosions-, Witterungs- und Temperaturbeständigkeit. Nicht zuletzt zeugt auch die über Jahrzehnte attraktive Optik sichtbarer Komponenten von einer guten Wahl. Produkte, die das international geschützte Markenzeichen Edelstahl Rostfrei tragen dürfen, bekennen sich zu sachgerechter Materialwahl und fachgerechter Verarbeitung.
Da Nachrüsten unter Umständen teurer als der Austausch des Kaminofens werden kann, sollten Kaminofenbesitzer jetzt folgende Punkte klären: Erfüllt der vorhandene Ofen die neuen Grenzwerte? Ist Nachrüsten sinnvoll? Welches Filtersystem kann in die vorhandene Anlage eingesetzt werden? Welche Kosten fallen für Montage, Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb an? Grundsätzliche Vorsicht ist bei Kaminofen-Angeboten im Internet geboten. Sie erfüllen oft nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasnormen und Schadstoffauflagen, sodass sie vom Schornsteinfeger nicht abgenommen werden. Vor dem Kauf eines Kaminofens sollte man deshalb immer die Einschätzung des Schornsteinfegers einholen.
Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.
Das international geschützte Markenzeichen Edelstahl Rostfrei wird seit 1958 durch den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. an Verarbeiter und Fachbetriebe vergeben. Die derzeit über 1.100 Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zum produkt- und anwendungsspezifisch korrekten Werkstoffeinsatz und zur fachgerechten Verarbeitung. Missbrauch des Markenzeichens wird vom Verband geahndet.