Angesichts des Gaspreisdeckels weist der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) auf die besondere Situation jener Unternehmen hin, die im vergangenen Jahr aufgrund der Flutkatastrophe nicht produktionsfähig waren. „2021 ist als Berechnungsgrundlage unbrauchbar, sie brauchen eine Sonderregelung“, fordert der WSM.
Derzeit gilt die Deckelung für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs – auch für Unternehmen, die ab Juli 2021 nicht mehr produktionsfähig waren. Dem WSM zufolge wäre diese Formel für überflutete Betriebe „verheerend“. Der Verband schlägt stattdessen vor, den doppelten Verbrauch der ersten Jahreshälfte 2021 zugrunde zu legen oder ein anderes „normales“ Jahr als Bezugsjahr zu wählen. „Das würde dem tatsächlichen Gasbedarf entsprechend. Wir müssen verhindern, dass ausgerechnet die Katastrophenopfer beim Preisdeckel draufzahlen“, so WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer. Der Verband wendet sich mit diesem Aufruf über den Bundestagsabgeordneten Paul Ziemiak an Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck.
Seit Bekanntgabe der Empfehlungen der Expertenkommission plädiert der WSM zudem für eine schnellere Umsetzung. Ein Gaspreisdeckel ab dem 1. Januar würde Stahl und Metall verarbeitenden Unternehmen für November und Dezember überfordernde Energiekosten bescheren. „Wir brauchen unbedingt eine Übergangsregelung für die kalten Monate“, betont Vietmeyer.
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