In der nordwest- und ostdeutschen Stahlindustrie hat die IG Metall ein Verhandlungsergebnis erzielt. Die neue Vereinbarung sieht sowohl eine Inflationsausgleichsprämie und höhere Löhne als auch eine neue Regelung zur Beschäftigungssicherung vor.
Die Beschäftigten erhalten im Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 Euro netto (Auszubildende 1000 Euro). Weitere 1500 Euro (Auszubildende 800 Euro) sind in Raten bis Ende 2024 auszubezahlen: Von Februar bis November gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro netto (Auszubildende jeweils 80 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie jeweils anteilig.
Die monatlichen Auszahlungen seien indes nicht starr, teilt die IG Metall mit. Arbeitgeber und Betriebsrat könnten im Betrieb Abweichungen bei der Höhe und beim Auszahlungstermin vereinbaren. Manche Betriebe hätten bereits Teile der steuerfreien Inflationsprämie ausgezahlt. Für sie gilt: Beträge oberhalb der 3000 Euro werden brutto vergütet.
Ab 1. Januar 2025 steigen darüber hinaus die Entgelte und Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2025.
IG Metall: Sicherheit für Beschäftigte während der Transformation
Auch beim Thema Arbeitszeit ist es zu einer Vereinbarung gekommen, im Rahmen derer die Beschäftigung während der Transformation gesichert werden soll. Bei Druck auf die Beschäftigung im Zuge der Transformation können die Betriebsparteien – ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden – die Arbeitszeit um drei Stunden absenken. Für eine solche kollektive Arbeitszeitverkürzung müssen sich die Betriebsparteien einig sein, dass sich das Unternehmen in der Transformation befindet und die Beschäftigung unter Druck steht. Die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und IG Metall) müssen dies bestätigen. Im Falle der kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu einer Stunde mehr vergütet.
Sollte aus Gründen der Transformation temporär ein Mehrbedarf nötig sein – etwa für einen Parallelbetrieb von alten und neuen Technologien oder für Qualifikation – kann die Arbeitszeit von den Betriebsparteien auch um bis zu drei Stunden erhöht werden. Für die jenseits von 35 Stunden geleistete Arbeit wird die jetzt schon geltende Mehrarbeitsvergütung bezahlt. Das heißt: Länger arbeiten geht, kann aber nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Der Betriebsrat bestimmt mit. Und für die Mehrarbeit muss der Arbeitgeber auch mehr bezahlen: 25 Prozent Zuschlag je Überstunde.
Dem Wunsch der Beschäftigten auf Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Interessen nicht entgegenstehen. Für ältere Beschäftigte gelten Sonderregeln. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und in Schicht arbeitet, kann von Januar 2025 an auf 33,6 Stunden verkürzen, ohne dass dies der Arbeitgeber verhindern kann. Zudem gibt es für diese Personengruppe einen teilweisen Lohnausgleich. Diese Beschäftigten bekommen für 33,6 Stunden Wochenarbeitszeit 34,10 Stunden bezahlt. Die Altersgrenze sinkt in den beiden Folgejahren auf 59 Jahre und auf 58 Jahre. Im Jahre 2027 findet eine Bewertung der Regelung statt.
„Wir geben den Beschäftigten in der Transformation Sicherheit. Kommt es zum Druck auf Beschäftigung, kann durch die Arbeitszeitverkürzung bei Teilentgeltausgleich die noch vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden“, erklärt Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW und Verhandlungsführer. Beim individuellen Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit haben man einen Einstieg geschafft, sich aber mehr gewünscht. Durch Nutzung der Inflationsausgleichsprämie erhielten die Beschäftigten aber schnell Entlastung. „Zudem sorgt die Tabellenerhöhung für eine nachhaltige Steigerung der Einkommen“, so Giesler weiter.