Die Schmolz+ Bickenbach AG, ein in der Schweiz domiziliertes Unternehmen für Speziallangstahl, hat heute seine Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung trotz Corona eingeladen. Die Veranstaltung wird am 28. April 2020 im Kultur- und Kongresszentrum Luzern stattfinden.
Stimmrechtsvertreter empfohlen
Die Einladung erfolgte mit dem Hinweis, dass das Unternehmen alle Aktionärinnen und Aktionäre aufgrund der aktuellen Lage um das Corona-Virus darum ersucht, nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, sondern ihre Aktien ausschließlich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Das Unternehmen behält sich vor, je nach Entwicklung der Lage und insbesondere bei Verlängerung des Versammlungsverbotes gemäß der COVID-19-Verordnung 2 über den 19. April 2020 hinaus ab heute bis zur Generalversammlung weitere Maßnahmen zu erlassen.
Wahlen zum Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat („VR“) wird der Generalversammlung den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2019 zur Genehmigung vorlegen. Im Zuge der jährlichen Wahlen des Verwaltungsrates wird die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Jens Alder und Adrian Widmer beantragt. Alder wird zudem zur Wiederwahl als Verwaltungsratspräsident vorgeschlagen. Die bisherigen Mitglieder Martin Haefner (Vizepräsident), Michael Büchter, Isabel Corinna Knauf und Alexey Moskov stellen sich nicht zur Wiederwahl. DenAktionären wird die Wahl der folgenden neuen Mitglieder vorgeschlagen: Svein Richard Brandtzæg, Heinrich Christen, David Metzger, Dr. Michael Schwarzkopf, Karin Sonnenmoser und Jörg Walther.
Weitere Wahlen
Die Generalversammlung wird im Weiteren über die Verwendung des Bilanzverlusts, die Entlastung der Verwaltungsrats- und Konzernleitungsmitglieder sowie die Wahlen des Vergütungsausschusses, der Revisionsstelle und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters abstimmen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wird der Generalversammlung zur konsultativen Genehmigung vorgelegt. In Anwendung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden der Generalversammlung die Vergütungen des VR und der Konzernleitung zur prospektiven Genehmigung vorgelegt.
Zusätzlich beantragt der VR der Generalversammlung die Schaffung eines genehmigten und eines bedingten Aktienkapitals und traktandiert zwei Anträge betreffend Statuten. Diese beinhalten zum einen eine Statutenänderung betreffend die Zusammensetzung des VR, zum anderen die Aufhebung von einzelnen Statutenbestimmungen.
Eine andere Meldung mit Bezug zur Coronakrise finden Sie hier: ArcelorMittal legt Anlagen still.
Quelle: Schmolz + Bickenbach,
Foto: KKL Luzern – © by Adrian Bretscher/Birdviewpicture 2014 bzw. KKL Luzern / CC BY-SA