EWM erlangt Erfolg gegen Produktnachahmungen
Das Landgericht Köln bestätigt: Nachahmen lohnt sich nicht – auch nicht bei Schweißgeräten. Nachdem die EWM AG im Jahr 2017 Klage gegen einen Händler von kundentäuschend aufgemachter Schweißtechnik eingereicht hatte, gab das Gericht dem Unternehmen nun recht. Die im Design nachgeahmten Geräte müssen aufgrund von täuschendem Produktdesign und irreführenden Werbeaussagen vom Markt genommen werden.