Das Ministerium für internationalen Handel in Großbritannien will nach dem Abschluss der Brexit-Übergangsperiode Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr von Stahlprodukten anwenden. So berichtet es das britische Stahlberatungshaus MEPS. Demnach sollen sie dafür sorgen, einheimische Produzenten vor einem kritischen Importanstieg zu schützen.
Vor diesem Hintergrund will Großbritannien ein ähnliches Zollkontingentsystem (im Englischen „tariff rate quotas“, kurz TRQ) einführen, wie es derzeit in der Europäischen Union (EU) gilt. Diese hat entsprechende Maßnahmen erstmals im Februar 2019 umgesetzt, als Reaktion auf die verhängten Zölle im Rahmen der US-amerikanischen Handelspolitik. Letztere basierten auf der sogenannten „Section 232“, die den US-Präsidenten dazu ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz der „nationalen Sicherheit“ zu beschließen.
Großbritannien verteilt Kontingente nach dem Windhundprinzip
In dem nun von der britischen Regierung eingeführten System – so MEPS – sollen die wichtigsten Länder und Regionen, die Stahlprodukte nach Großbritannien liefern, spezifische TRQ-Mengen erhalten. Zugeteilt würden diese den Importeuren nach dem Windhundprinzip: wer zuerst kommt, mahlt also zuerst.
Die Verwaltung der Kontingente erfolge vierteljährlich, wobei nicht genutzte Tonnagen automatisch auf das nächste Quartal übertragen werden sollen. Restbestände am Ende des Jahres gingen jedoch verloren und würden nicht auf den folgenden Zeitraum übertragen.
Sollte ein länder- oder regionsspezifischer Kontingent erschöpft sein, berichtet MEPS, könnten Lieferanten aus diesem Gebiet erst im letzten Quartal des Jahres auf die verbleibende globale TRQ für diese Kategorie zugreifen. Bis dahin werde ein zusätzlicher Zoll von 25 Prozent auf alle nachfolgende Importe innerhalb dieser Kategorien erhoben.
Besondere Konditionen für insgesamt 19 Produktkategorien
MEPS berichtet auch, dass es aufgrund der derzeitigen Situation auf dem britischen Stahlmarkt gewisse Änderungen in der Art und Weise gebe, wie die TRQ verwaltet werden. Insgesamt 19 der vom EU-System abgedeckten Kategorien seien daher von den erwähnten Maßnahmen ausgenommen. Laut MEPS gehören dazu
- Elektrobleche,
- warm- und kaltgewalzte nichtrostende Bleche und Bänder,
- warmgewalzte nichtrostende Quartobleche,
- Spundwände und
- nahtlose (nichtrostende) Rohre.
Darüber hinaus habe die britische Regierung der EU ein regionenweites Kontingentvolumen gewährt, das in ähnlicher Weise wie die länderspezifischen Kontingente angewendet werden soll.
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