CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für energieintensive Sektoren
Für eine Auswahl energie- und handelsintensiver Sektoren soll ein CO₂-Grenzausgleich (englisch: CBAM – „Carbon Border Adjustment Mechanism“) kommen. Unter die Regelung fallen auch Produkte der ersten Weiterverarbeitungsstufen, wie zum Beispiel Stahlrohre. Vorgesehen ist, dass der CO₂-Grenzausgleich die teilweise freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für die erfassten Sektoren ersetzt. Ziel dabei ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO₂-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden. In weiterer Folge soll das auch die Abwanderung von Wertschöpfung verhindern. Der von der EU-Kommission geplante CBAM ist laut DIHK eine Art CO2-Zoll auf aus Drittstaaten importierte Produkte. Die bei Import fällige CO2-Abgabe errechnet sich aus dem bei der Produktion ausgestoßenem Kohlendioxid und dem jeweils aktuellen CO2-Preis im EU-EHS. Sie entfällt, wenn der Importeur nachweisen kann, dass die CO2-Abgabe im Herkunftsland genauso hoch ist wie in der EU.
Apropos Energie: 75 Prozent der EU-Emissionen stammen laut der EU-Kommission aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Gerade deshalb ist ein schnellerer Übergang zu einem umweltfreundlicheren Energiesystem von grundlegender Bedeutung. Daher wird die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 in der Richtlinie über erneuerbare Energien auf 40 Prozent erhöht. Vorgesehen sind indikative Erneuerbare-Energien-Ziele für die Bereiche „Gebäude“ – voraussichtlich 39 Prozent bis 2030 – und „Industrie“. In dem Zuge soll auch die Energieeffizienz in Unternehmen erhöht werden. Klar ist, dass die Kommission alles daran setzt, das Prinzip „Efficiency First“ – also den Leitgedanken, sparsam mit Energie umzugehen – in allen energieverbrauchsrelevanten Segmenten zu stärken.
Energieeffizienz in Unternehmen fortlaufend erhöhen
Eine Maßnahme zur Stärkung der Energieeffizienz, neben der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, ist die Ausweitung der Verpflichtung zu Energie-Audits und Energie-Managementsysteme. Diese sollen nicht mehr wie bisher an Art und Größe des Unternehmens festgemacht werden, sondern an der Höhe ihres Energieverbrauchs. Energie-Audit bezeichnet eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen fachlich ausgebildeten Experten („Auditor“). Ziel dieser Energieberatung ist, Energieeffizienz, Energiekosten und Energieverbrauch zu optimieren. Wenn Unternehmen wissen, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, können sie daraus auch die optimalen Einsparpotenziale ableiten. Das Energie-Audit stellt somit für Einzelunternehmen sowie die gesamte Wirtschaft ein wichtiges Instrument dar, um Energieeffizienz und Kosteneinsparungen voranzubringen. Ein systematisches Energiemanagement nach ISO 50001 kann die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen fortlaufend erhöhen und den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen und Kosten mindern.
Mit CO2– und Klimabilanzierung Handeln nachhaltig ausrichten
Das bedeutet: Die Inhalte des Maßnahmenpaktes wirken auf den Geschäftsbetrieb in einer Vielzahl von Branchen auf verschiedene Weise ein. Für den Mittelstand, und dabei gerade energieintensive Unternehmen wie Erzeuger, Anlagenbauer und Zulieferer in der Stahl- und Eisenindustrie, folgen daraus in erster Linie Auswirkungen auf die Preise von fossilen Brennstoffen und somit die Energieversorgung im Allgemeinen, auf die Gestaltung von Mobilität, die Ausrichtung der Lieferkette und eine langfristig nachhaltige Produktgestaltung. Import-Regularien könnten sich auf Preis und Verfügbarkeit von Importgütern auswirken. Mit Lösungen aus den Bereichen der CO2– und Klimabilanzierung auf Unternehmens- und Produktebene und einem Einstieg in ein nachhaltiges Screening der eigenen Lieferketten können Unternehmen und Organisationen das eigene Handeln nachhaltig ausrichten. Auf diese Weise integrieren sie die Erfordernisse aus dem EU-Paket rechtzeitig in die eigene Strategie.
Fazit:
In der Praxis steht immer eine Erhebung des Status Quo und der „Readiness“ (also der Betriebsbereitschaft) für ein derartiges Maßnahmenpaket wie „Fit for 55“ an erster Stelle. Diese „Readiness“ können Unternehmen und Organisationen vor allem mit maßgeschneiderten Lösungen und Strategien herstellen. Dazu gehören Umwelt- und Nachhaltigkeitsmonitoring, Energie- und Klimabilanzierung und die Erstellung und Auswertung von Energie- und Klimareportings.