Eine neue Bundesregelung will Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich beschleunigen. Der Rechtsrahmen für die Förderinitative steht nun – inklusive der Genehmigung aus Brüssel.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannte „Bundesregelung Transformationstechnologien“ jetzt veröffentlicht. Sie setzt den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission – das „Temporary Crisis and Transition Frameworks“ (TCTF) – in deutsches Recht um. Eine Genehmigung seitens der Kommission sei bereits erteilt worden, gab das BMWK am 7. August bekannt. Damit bietet die neue Regelung eine Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen.
Deutschland ist eines der ersten europäischen Mitgliedsländer, das die Chancen und Möglichkeiten des neuen Beihilferahmens der EU-Kommission nutzt. Der im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegte Rahmen ermöglicht es Investitionen in Sektoren und Technologien zu fördern, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien zählen beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.
Bundesregelung zielt auf „technisch souveräne Industrie“ ab
„Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wir benötigen weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten.“ Habeck zielt eigenen Angaben zufolge auf eine „technisch souveräne Industrie“ ab, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen könne. „Daher ist die neue Bundesregelung ein ganz wichtiger Förderrahmen und wir begrüßen es sehr, dass die Europäische Kommission diesen so zügig genehmigt hat“, so der Minister.
Die neue Bundesregelung ermöglicht ein effizientes Vorgehen bei künftigen Förderprogrammen. Förderprogramme von Bund oder Bundesländern, die die Voraussetzungen der „Bundesregelung Transformationstechnologien“ einhalten, müssen ihrerseits nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländer erhalten, benötigen keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission.