Die Montanstiftung Saar hat Vorschläge unterbreitet, wie die Kosten der Transformation der Stahlindustrie hin zu grünem Stahl gestemmt werden können. So sollen etwa Differenzverträge den lang geforderten verbindlichen Rahmen für Investitionen in die Produktionsinfrastruktur schaffen.
Um ihr Potenzial bei der Einsparung von CO2-Emissionen entfalten zu können, erklärt die Montanstiftung Saar, sei die deutsche und europäische Stahlindustrie auf staatliche Unterstützung in Form von Beihilfen angewiesen. Letztere werde allerdings gegenwärtig durch das EU-Beihilferecht blockiert. „Die aktuellen Leitlinien für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) genügen nicht, um einen hinreichenden Anreiz für die notwendige Transformation der Branche zu schaffen“, so die Stiftung.
Montanstiftung Saar: „Beihilfen explizit definieren“
Aus diesem Grund hat die Institution ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es soll Wege aufzeigen, die im Rahmen der Novellierung der Beihilfeleitlinien im Umweltbereich eine wesentliche Unterstützung der deutschen und europäischen Stahlindustrie darstellen können. Damit die „grüne Transformation“ gelinge, müssten Wettbewerbs- und Klimapolitik zusammenwirken und in Einklang gebracht werden, meint Reinhard Strömer, Vorsitzender des Kuratoriums der Montanstiftung. „Unser Gutachten zeigt konkret den Rahmen auf, in dem die Finanzierung des Wandels im Beihilferecht auf EU- und Bundesebene geregelt werden kann. Nun muss die Politik zeitnah die nächsten Schritte zur Umsetzung einleiten“, führt Strömer aus.
Konkret empfiehlt die Montanstiftung Saar, die Leitlinien der UEBLL um ein Kapitel zu erweitern. Darin, so schlägt das Gutachten vor, sollten dann explizit Beihilfen für die Umstellung auf eine Produktion von grünem Stahl definiert werden. Besondere Bedeutung komme dabei den sogenannten „Differenzverträgen“ (Contracts for Difference, CfD) zu. Laut dem Deutschen Insitut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW Berlin) stellen diese ein finanzielles Produkt dar, das bei volatilen oder unsicheren Preisen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer absichern soll.
Gegenseitige Verpflichtung für Investitionen in Dekarbonisierung
Dabei, so das DIW Berlin, verständigen sich beide Seiten auf einen CfD-Preis („strike price“). Liegt der zugrundeliegende Preis darunter, so bezahlt der Käufer die Differenz an den Verkäufer. Liegt der zugrundeliegende Preis alternativ über dem CfD-Preis, so zahlt der Verkäufer die Differenz an den Käufer. Dadurch könnten sich die Unternehmen gegenseitig verpflichten, eingesparte Kosten in emissionsarme Betriebsmittel wie grünen Wasserstoff sowie in eine neue Produktionsinfrastruktur für CO2-armen oder neutralen Stahl zu investieren.
Notwendig seien laut Gutachten zudem einzelne Investitionsbeihilfen, zum Beispiel für Elektrolichtbogenöfen. Auch die aktuell kostenlose Zuteilung eines Teils der Emissionszertifikate sowie einer vollständigen Strompreiskompensation sollte beibehalten werden. Ein Grenzkostenausgleich zur Vermeidung von Carbon Leakage solle die Maßnahmen indes zusätzlich flankieren.
„Mit den vorgeschlagenen Änderungen könnte das Handlungskonzept Stahl der Bundesregierung eine beihilferechtskonforme Umsetzung erfahren“, so die Montanstiftung Saar. Die hervorgehobenen Ziele des Handlungskonzepts – Chancengleichheit auf dem globalen Markt, Vermeidung von Carbon Leakage und gemeinsame Unterstützung der Transformation des Stahlsektors – könnten mithilfe des vorgestellten Gutachtens „zielgerichtet und rechtssicher“ erreicht werden.
Für das Rechtsgutachten hat die Montanstiftung Saar die Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells beauftragt. Auf den vollständigen Entwurf können Sie hier kostenlos zugreifen.
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Quelle: Montanstiftung Saar, Foto: Dillinger (Hochofen 5 bei ROGESA), Redaktion: nr