Sekundärbaustoffe wie Eisenhüttenschlacken aus der Stahlindustrie sollen künftig den Vorzug erhalten, wenn es um Ausschreibungen der öffentlichen Hand geht. Das FEhS-Insitut für Baustoff-Forschung stellt bei dem neuen Gesetz jedoch einen zentralen Kritikpunkt fest.
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet. Damit werden in Zukunft mineralische und natürliche Baustoffe bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht nur erstmals gleichberechtigt behandelt. Sekundärbaustoffe erhalten bei gleicher Eignung sogar den Vorzug. Allerdings seien die neuen Bestimmungen nicht justiziabel, teilt das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung mit. Der Rechtsweg für Unternehmen sei aber unabdingbar, um Ressourcenschonung und Rohstoffeffizienz auch konsequent durchzusetzen.
FEhS-Institut vermisst Rechtsansprüche
Geschäftsführer Thomas Reiche hatte bei der Sachverständigenanhörung im NRW-Umweltausschuss eine Änderung des entsprechenden Passus gefordert. „So sehr wir uns über den richtigen Impuls zur Förderung von markterprobten Baustoffen aus der Stahlindustrie freuen, bedauern wir, dass sich die Landesregierung nicht auch zum letzten Schritt durchringen konnte: Rechtsansprüche Dritter festzuschreiben.“
Reiche zufolge werde sich die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand nur dann nachhaltig ändern, wenn Unternehmen bei Nichtbeachtung der Bevorzugung klagen können. „Wir brauchen hier ein Umdenken bei den ausschreibenden Stellen, die bei den mineralischen Baustoffen für 70 Prozent des Auftragsvolumens verantwortlich sind“, so Reiche.
In Nordrhein-Westfalen, dem größten Stahlstandort Europas, entstehen bei der Herstellung von Stahl jährlich sechs Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacken. In Deutschland sind es jedes Jahr 12 Millionen Tonnen. Aus dem industriellen Nebenprodukt werden güteprüfte und begehrte Baustoffe hergestellt, die einen wichtigen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen leisten. „Durch die Verwendung von Eisenhüttenschlacke konnte in den letzten sieben Jahrzehnten der Abbau von über einer Milliarde Tonnen Naturgestein vermieden werden“, betont das FEhS-Institut. Durch die Substitution von Portlandzementklinker durch Hüttensand im Zement seien im gleichen Zeitraum die Emission von über 210 Millionen Tonnen CO2 vermieden worden.