Die Rohstahlproduktion in Deutschland ist im Jahr 2019 erstmals seit dem Krisenjahr 2009 wieder unter die Marke von 40 Millionen Tonnen gefallen. Daher ging auch die Erzeugung des Nebenprodukts Eisenhüttenschlacke 2019 leicht zurück, berichtet das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.
Nach noch 13,1 Millionen Tonnen im Jahr 2018, betrug die Erzeugung des Nebenproduktes Eisenhüttenschlacke im vergangenen Jahr 12,3 Millionen Tonnen. Hochofenschlacke verzeichnete demnach mit 7,3 Millionen Tonnen ein Minus von 0,5 Millionen Tonnen, bei Stahlwerksschlacke war die Produktion mit 5 Millionen Tonnen um 0,3 Millionen Tonnen geringer. Insgesamt konnten 11,4 Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacke als Baustoff und Düngemittel eingesetzt werden, das ist eine Million Tonnen weniger als 2018.
Die Nutzung von Hüttensand in der Zementindustrie, vor allem für die Herstellung der CO2-reduzierenden CEM-II- und CEM-III-Zemente, ging von 7,7 Millionen Tonnen im Jahr 2018 auf 7,2 Millionen Tonnen zurück. Auch bei Hochofen- und Stahlwerksschlacke als Baustoff für unterschiedliche Einsatzgebiete wurde mit 3,8 Millionen Tonnen ebenfalls eine halbe Million Tonnen weniger eingesetzt. Die Verwendung als Kalkdüngemittel mit 0,4 Millionen Tonnen sowie die metallurgische Verwendung als Kalk- und Eisenträger mit 0,6 Millionen Tonnen blieben auf Vorjahresniveau.
FEhS: Eisenhüttenschlacke ist „gleichwertige Alternative“
Für FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche bestätigen die Zahlen die insgesamt weiterhin stabile Nachfrage nach Produkten aus Eisenhüttenschlacke. „Allerdings zeigt die seit einigen Jahren rückläufige Entwicklung beim Einsatz von Stahlwerksschlacken als qualitativ hochwertige, nachhaltige und markterprobte Baustoffe im Verkehrsbau, dass in diesem Segment die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen“, so Reiche.
Die negative Entwicklung ergebe sich ihm zufolge durch fehlende Baumaßnahmen und die Benachteiligung von Sekundärbaustoffen gegenüber Naturgestein bei Ausschreibungen. Reiche verweist in diesem Zusammenhang auf die Forderungen des FEhS-Instituts, bei der anstehenden Ersatzbaustoffverordnung Sekundärbaustoffe und natürliche Gesteine als gleichwertige Alternativen bundeseinheitlich festzuschreiben.