Die Europäische Union hat die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen (Safeguards) für die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte um drei weitere Jahre verlängert. Nach Angaben der EU-Kommission fußt die Entscheidung auf einer von 12 EU-Mitgliedsstaaten beantragter Untersuchung, ob die Bedingungen für eine Verlängerung erfüllt sind. Das Ergebnis: Die Schutzmaßnahme sei weiterhin notwendig, „um eine bedeutende Schädigung der EU-Stahlindustrie zu verhindern oder zu beseitigen, und dass sich die EU-Industrie an eine Marktsituation in der EU mit höheren Einfuhren anpasst“. Vor dem Hintergrund, so eine Mitteilung der Kommission, werden die zollfreien Einfuhrkontingente für Stahl um jährlich 3 Prozent erhöht. Die konkreten Werte können unter diesem Link abgefragt werden.
Verlängerung der Schutzmaßnahmen: „richtige und sachgerechte Antwort“
Hierzulande hat sich die Wirtschaftsvereinigung Stahl bereits zu dem Beschluss geäußert. In einem Statement erklärt dessen Präsident Hans Jürgen Kerkhoff: „Die Verlängerung der Safeguard-Maßnahmen der EU ist eine richtige und sachgerechte Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Stahlindustrie: So bestehen die strukturellen Verwerfungen in der globalen Stahlindustrie, darunter die US-Stahlzölle und globale Überkapazitäten, ungeachtet der aktuellen konjunkturellen Erholung fort. Gerade mit Blick auf den angestrebten raschen Einstieg in die Transformation hin zur grünen Stahlproduktion sind die Maßnahmen weiterhin dringend erforderlich.“
Die Kommission will die beschlossene Verlängerung nun genau überwachen und überprüfen. So will sie sicherstellen, „dass sie auf das Minimum beschränkt bleibt, an die Entwicklung des Marktes angepasst ist und dem allgemeinen Interesse der EU entspricht“. Demnach sei es möglich, dass die Funktionsweise der Schutzmaßnahmen bei Bedarf geändert werde. Das sei auch der Fall, sobald die USA wesentliche Änderungen an ihrer „Section 232“ durchführen. Der Abschnitt aus dem sogenannten „Trade Expansion Pact“ erlaubt es dem US-Präsidenten, Zölle auf Produkte zu erheben, von denen das Handelsministerium nach einer Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass „sie in einer Menge oder unter Umständen in die Vereinigten Staaten importiert werden, die die nationale Sicherheit bedrohen oder einschränken.“
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