Die Große Koalition will die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld über zwölf Monate hinaus auf bis zu 21 Monate verlängern. Davon könnten auch viele Maschinenbauer profitieren. Die Regierung erfüllt damit eine wichtige Forderung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).
In der jüngsten Entscheidung der „GroKo“ sieht VDMA-Geschäftsführer Thilo Brodtmann einen wichtigen Eckpfeiler für den Fortbestand der mittelständischen Industrie. „Damit können viele Maschinenbauer aufatmen, die bereits im letzten Jahr aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit eingeführt haben. Ohne eine solche Verlängerung müssten die Unternehmen Tausende von Beschäftigten entlassen. Wegen der Corona-Krise wären die allermeisten von ihnen unmittelbar von Arbeitslosigkeit betroffen“, so Brodtmann.
Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert
Nach übereinstimmenden Presseberichten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Abstimmung mit dem Kanzleramt eine Rechtsverordnung vorbereitet. Gegenstand dessen ist die zeitnahe Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende dieses Jahres. Konkret sieht diese vor, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer auf bis zu 21 Monate zu verlängern. Vorraussetzung ist, dass der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Durch das Inkrafttreten mit Wirkung vom 31. März 2020 wird ermöglicht, dass ab dem Monat April 2020 in denjenigen Fällen nahtlos weiter Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, in denen die Bezugsdauer bereits im März 2020 ausgeschöpft wurde.
Der VDMA hatte sich wiederholt für eine Verlängerung ausgesprochen. Denn viele Industrieunternehmen befinden sich schon seit letztem Jahr in der Rezession und haben deshalb Tausende von Beschäftigten vor der Corona-Krise in die Kurzarbeit schicken müssen. Die Ursachen waren Handelskonflikte und der gravierende Strukturwandel in der Automobilbranche.
Dass Kurzarbeit für die Industrie-Konzerne derzeit unumgänglich ist, mussten in der Vergangenheit bereits thyssenkrupp, Salzgitter oder ArcelorMittal bekanntgeben.
Quelle: VDMA, Foto: DesignRage/Shutterstock