Gastbeitrag: Der Verlust von Umlageprivilegien droht
Zum Jahresende brauchen Unternehmen ein mess- und eichrechtskonformes Messkonzept, um an Dritte weitergeleitete Strommengen abzugrenzen. Fehlt dies, droht der Verlust von Umlageprivilegien. Autor: Joachim Bohn, Consultant bei enexion Die Frist für das Umsetzen eines gesetzeskonformen Messkonzepts für die Abgrenzung von Strommengen läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der Gesetzgeber hatte in dem Ende 2018 verabschiedeten…